PPWR und Digitaler Produktpass: Was für Verpackungen digital gilt
Oft heißt es, mit der PPWR komme 2028 ein Digitaler Produktpass für Verpackungen. Im Verordnungstext steht das nicht. Hier steht, was die PPWR digital verlangt und wo Verpackung und Produktpass zusammenkommen.
Kurzantwort
- Die PPWR schreibt keinen eigenen Digitalen Produktpass für Verpackungen vor.
- Frühestens ab August 2028 kommt ein einheitliches Etikett zur Materialzusammensetzung (Art. 12 Abs. 1).
- Einen QR-Code brauchen nur wiederverwendbare Verpackungen, frühestens ab Februar 2029 (Art. 12 Abs. 2).
- Hat das Produkt einen DPP, laufen die Verpackungsangaben über denselben QR-Code (Art. 12 Abs. 5).
Was die PPWR digital verlangt
| Digitale Angabe | Pflicht | Artikel |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Erzeugers per QR-Code statt Aufdruck | freiwillig, seit 12.08.2026 | Art. 15 Abs. 6 |
| Symbol für die Systembeteiligung | nur noch digital, ab 12.02.2027 | Art. 12 Abs. 9 |
| QR-Code mit Sortierhinweisen je Bestandteil | freiwillig, zusätzlich zum Etikett | Art. 12 Abs. 1 |
| QR-Code für wiederverwendbare Verpackungen | Pflicht, frühestens ab 12.02.2029 | Art. 12 Abs. 2 |
| Besorgniserregende Stoffe | Pflicht, Methode bis 01.01.2030 | Art. 12 Abs. 1, 7 |
Für den Begriff Datenträger verweist die PPWR auf die Ökodesign-Verordnung ESPR (Art. 3 Abs. 1 PPWR, Art. 2 Nr. 29 ESPR). Gemeint ist ein Barcode, ein zweidimensionaler Code wie der QR-Code oder ein anderes maschinenlesbares Medium. Über dieselbe Technik wird auch der Digitale Produktpass abgerufen.
Wo Verpackung und Produktpass zusammenkommen
Die Verbindung steht im letzten Satz von Art. 12 Abs. 5. Schreibt anderes EU-Recht vor, dass Informationen über das verpackte Produkt auf einem Datenträger bereitgestellt werden, dann gibt es einen gemeinsamen Datenträger für Produkt und Verpackung. Die beiden Teile müssen darin leicht zu unterscheiden sein.
Erwägungsgrund 70 wird deutlicher: Fällt das Produkt unter die ESPR oder ein anderes Gesetz mit Pflicht zum Digitalen Produktpass, soll dieser Pass auch die Angaben nach der PPWR liefern. Ziel ist, dass sich auf Verpackungen nicht mehrere Codes stapeln. Wo der Code sitzt und wie groß er sein muss, erklären wir unter QR-Code gestalten.
- Batterien: Für Batterien mit Passpflicht gilt der Batteriepass ab 18. Februar 2027. Die Angaben zur Verpackung dieser Batterien gehören dann in denselben Datenträger. Mehr auf der Seite Batterieverordnung.
- Textilien: Die DPP-Pflicht kommt mit dem delegierten Rechtsakt unter der ESPR. Ab dann gehören die Verpackungsangaben, etwa zu Kleiderbügel oder Beutel, in denselben Pass. Mehr auf der Seite Textil-Rechtsakt.
- Produkte ohne DPP-Pflicht: Hier bleibt es beim Etikett auf der Verpackung und, bei Mehrweg, beim QR-Code.
Regeln für die Seite hinter dem QR-Code
Art. 12 Abs. 5 stellt zwei Bedingungen, wenn die Angaben digital bereitgestellt werden. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, soweit sie für den Zugang zu den Angaben nötig sind. Und die Pflichtangaben dürfen nicht zusammen mit Werbung oder Verkaufsinformationen erscheinen. Ein Produktpass mit Verpackungsteil braucht also eine Ansicht ohne Rabattcodes und ohne Erhebung personenbezogener Daten, die für den Abruf nicht nötig ist.
Welche Verpackungsdaten du sammeln solltest
Für das Etikett und für einen späteren Produktpass brauchst du dieselben Daten.
- Material jedes Verpackungsteils, für das Etikett nach Art. 12 Abs. 1
- Name, Marke und Postanschrift des Erzeugers nach Art. 15 Abs. 6
- Rezyklatanteil, wenn du ihn angeben willst, nach Art. 12 Abs. 4
- Ob die Verpackung wiederverwendbar ist und wo sie zurückgegeben wird, nach Art. 12 Abs. 2
- Besorgniserregende Stoffe, sobald die Methode feststeht, nach Art. 12 Abs. 7
Wie Mapasso das löst
Mapasso ist eine App für Shopify. Sie legt pro Produkt einen Digitalen Produktpass mit eigener Adresse und QR-Code an und zeigt ihn auf der Produktseite deines Shops. Für Verpackung gibt es eine Vorschau-Vorlage mit Recyclingfähigkeit und Entsorgungshinweisen.
Häufige Fragen zu PPWR und DPP
Schreibt die PPWR einen Digitalen Produktpass für Verpackungen vor?
Nein. Der Begriff Digitaler Produktpass kommt im verbindlichen Teil der PPWR nicht vor. Die Verordnung verlangt ein Etikett zur Materialzusammensetzung, frühestens ab August 2028, und für wiederverwendbare Verpackungen einen QR-Code (Art. 12 Abs. 1 und 2).
Wie hängen PPWR und DPP zusammen?
Über den Datenträger. Muss das verpackte Produkt nach anderem EU-Recht Informationen über einen Datenträger bereitstellen, etwa einen Digitalen Produktpass nach der ESPR, werden Produkt- und Verpackungsangaben über denselben Datenträger bereitgestellt, klar voneinander getrennt (Art. 12 Abs. 5). Erwägungsgrund 70 nennt dafür ausdrücklich den Digitalen Produktpass.
Welche Angaben verlangt die PPWR digital?
Pflicht ist der QR-Code für wiederverwendbare Verpackungen. Besorgniserregende Stoffe werden künftig nur digital gekennzeichnet, die Methode legt die Kommission bis 1. Januar 2030 fest. Das Symbol für die Systembeteiligung darf ab 12. Februar 2027 nur noch digital erscheinen. Freiwillig ist ein QR-Code mit Sortierhinweisen.
Dürfen auf der Seite hinter dem QR-Code Werbung oder Angebote stehen?
Nicht zusammen mit den Pflichtangaben. Die Informationen nach der PPWR dürfen nicht gemeinsam mit Informationen zu Verkaufs- oder Werbezwecken angezeigt werden, und personenbezogene Daten dürfen nur für den Zugang zu den Angaben erhoben werden (Art. 12 Abs. 5).
Brauche ich als Textilmarke einen zweiten QR-Code für die Verpackung?
Nein. Sobald dein Produkt einen Digitalen Produktpass braucht, laufen die Verpackungsangaben über denselben Datenträger (Art. 12 Abs. 5). Für Textilien wird die DPP-Pflicht mit dem delegierten Rechtsakt unter der ESPR kommen.
Korrektur: Bis 17. Oktober 2026 stand auf dieser Website, die PPWR verlange ab 2028 einen Digitalen Produktpass für Verpackungen. Das war falsch. Frühestens ab 12. August 2028 kommt eine Kennzeichnungspflicht.