Textil-Rechtsakt unter der ESPR: Was wann kommt
Für Textilien gibt es noch keinen Rechtsakt mit Pass-Pflicht und auch noch keinen Entwurf. Die Kommission plant ihn für Ende 2027. Gelten wird er frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, also voraussichtlich nicht vor 2029.
Kurzantwort
- Heute gibt es für Textilien keinen ESPR-Rechtsakt mit Pass-Pflicht und keinen veröffentlichten Entwurf.
- Die Kommission plant die Annahme für Ende 2027.
- Pflicht wird der Pass frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten, voraussichtlich nicht vor 2029.
- Schon heute gelten die Faserangaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung und für große Unternehmen das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung.
Geprüft am gegen den Verordnungstext und die Seiten der EU-Kommission.
Wie der Textil-Rechtsakt entsteht
Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) ist ein Rahmen. Welche Anforderungen für Textilien gelten und ob ein Digitaler Produktpass Pflicht wird, legt ein eigener delegierter Rechtsakt fest. Ein Pass ist erst Pflicht, wenn dieser Rechtsakt ihn vorschreibt (Art. 9 Abs. 1 ESPR).
Den Rechtsakt erlässt die Kommission. Parlament und Rat können innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben, auf ihren Wunsch innerhalb von vier (Art. 72 Abs. 6). Danach wird er im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Gelten darf er frühestens 18 Monate nach dem Inkrafttreten (Art. 4 Abs. 4). Gerechnet wird ab Inkrafttreten, nicht ab Annahme.
Viele Webseiten nannten 2025 die Pflicht für Textilien „ab 2027“. Das verwechselt zwei Schritte. 2027 ist das Jahr, in dem die Kommission den Rechtsakt annehmen will, laut ihrer Textil-Seite Ende 2027. Danach haben Rat und Parlament zwei Monate Zeit für einen Einspruch, auf Wunsch vier (Art. 72 Abs. 6 ESPR). Erst dann wird der Rechtsakt veröffentlicht und tritt in Kraft. Gelten wird er frühestens 18 Monate danach (Art. 4 Abs. 4 ESPR). Deshalb kommt die Pflicht voraussichtlich nicht vor 2029, und auch dieser Termin kann sich verschieben.
Zeitachse
| Datum | Was |
|---|---|
| 18.07.2024 | Die ESPR tritt in Kraft. (Art. 80) |
| 16.04.2025 | Arbeitsplan 2025 bis 2030 der Kommission nennt Textilien für 2027. Er nennt nur Jahre und ist nicht verbindlich. (COM(2025) 187) |
| 13.05.2026 | JRC-Studie mit Empfehlungen zum Inhalt des Textil-Passes, nicht verbindlich. |
| 15.07.2026 | Sechs harmonisierte Normen zum Digitalen Produktpass im Amtsblatt: EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222, 18223. (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736) |
| 19.07.2026 | Große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. (Art. 25 ESPR) |
| 20.07.2026 | Das DPP-Register der Kommission ist in Betrieb. |
| Ende 2027, geplant | Annahme des Textil-Rechtsakts durch die Kommission. Die Textil-Seite der Kommission nennt Q4 2027. |
| voraussichtlich nicht vor 2029 | Pass-Pflicht für Textilien, frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten. (Art. 4 Abs. 4 ESPR) |
| 19.07.2030 | Das Vernichtungsverbot gilt auch für mittlere Unternehmen. (Art. 25 ESPR) |
Was die JRC-Studie empfiehlt
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (JRC) bereitet den Rechtsakt mit Studien vor. Ihre Studie vom 13. Mai 2026 empfiehlt Inhalte in vier Kategorien: Produktidentifikation, Herstellerangaben, Produktmerkmale und Konformitätsunterlagen. Sie ist nicht verbindlich, den Inhalt legt erst der Rechtsakt fest.
Als Geltungsbereich schlägt das JRC Bekleidung mit mindestens 80 Prozent Textilfasern nach Gewicht vor. Schuhe stehen nicht im Arbeitsplan der Kommission, dazu läuft eine Studie bis Ende 2027.
Worum es im Rechtsakt gehen kann
Art. 5 Abs. 1 der ESPR nennt die Produktaspekte, zu denen ein Rechtsakt Anforderungen stellen kann. Für Textilien naheliegend sind:
- Funktionsbeständigkeit und Reparierbarkeit
- besorgniserregende Stoffe
- Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit
- Umweltauswirkungen, einschließlich CO2-Fußabdruck
Welche davon für Textilien tatsächlich gelten und welche Angaben in den Pass gehören, entscheidet der Rechtsakt.
Datenträger und Kennung
Anhang III der ESPR nennt als Produktkennung die GTIN nach ISO/IEC 15459-6 oder eine gleichwertige Kennung. Die harmonisierte Norm EN 18219 lässt mehrere Kennungssysteme zu. GS1 Digital Link mit GTIN ist eine verbreitete Option, vorgeschrieben ist sie nicht. Welcher Datenträger am Produkt sitzt, legt der Rechtsakt fest. Üblich ist ein QR-Code am Etikett.
Was Mode-Marken jetzt tun können
- Material sauber erfassen. Die Faserzusammensetzung ist nach der Textilkennzeichnungsverordnung schon heute Pflicht. Pflege sie pro Produkt strukturiert im Shop, zusätzlich zum Etikett.
- Lieferantendaten anfragen. Herkunft, Produktionsort und Stoffangaben kommen aus der Lieferkette. Das dauert länger als die Technik.
- Kennung klären. Eine eindeutige Produktkennung brauchst du in jedem Fall. Der verbreitete Weg ist eine GTIN pro Größe und Farbe über GS1 Germany. Bringst du eigene Produkte in Verkehr und willst GTINs nutzen, brauchst du dafür einen eigenen GS1-Präfix.
- Pflegehinweise einheitlich schreiben. Wer sie schon jetzt pro Produkt in festen Sätzen pflegt, spart später Arbeit. Plan mindestens Deutsch und Englisch ein. In welchen Sprachen der Pass verfügbar sein muss, regelt der Rechtsakt.
- Vorhandene Nachweise nutzen. Wer GOTS-Zertifikate dokumentiert oder Mitglied bei Fair Wear ist, hat einen Teil der Lieferkettendaten schon.
- Pilot mit einer Produktlinie. Ein freiwilliger Pass zeigt dir früh, welche Daten fehlen.
Häufige Fragen zum Textil-Rechtsakt
Ab wann ist der Textil-Produktpass Pflicht?
Die Kommission plant den Textil-Rechtsakt unter der ESPR für Ende 2027. Gelten wird er frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten (Art. 4 Abs. 4 ESPR), also voraussichtlich nicht vor 2029.
Gibt es schon einen Entwurf für den Textil-Rechtsakt?
Nein. Auf dem Portal „Have your say“ der Kommission (Initiative 16116) sind Konsultation und Entwurf am 18. Oktober 2026 noch als „upcoming“ markiert. Eine öffentliche Konsultation zum Textil-Pass gab es bisher nicht.
Wer beschließt den Textil-Rechtsakt?
Die Kommission erlässt ihn als delegierten Rechtsakt. Parlament und Rat können innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben, auf ihren Wunsch innerhalb von vier (Art. 72 Abs. 6 ESPR). Erst danach wird er veröffentlicht und tritt in Kraft.
Für welche Textilien soll die Pflicht gelten?
Laut JRC-Vorschlag für Bekleidung mit mindestens 80 Prozent Textilfasern nach Gewicht. Den genauen Geltungsbereich legt erst der Rechtsakt fest. Schuhe stehen nicht im Arbeitsplan, dazu läuft eine Studie bis Ende 2027.
Welche Daten muss ein Textil-DPP enthalten?
Das steht noch nicht fest. Die JRC-Studie vom 13. Mai 2026 empfiehlt Inhalte in vier Kategorien: Produktidentifikation, Herstellerangaben, Produktmerkmale und Konformitätsunterlagen. Sie ist nicht verbindlich, den Inhalt legt der Rechtsakt fest.
Was gilt für Textilien schon heute?
Die Faserzusammensetzung muss nach der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011 angegeben werden. Große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung und Schuhe seit 19. Juli 2026 nicht mehr vernichten (Art. 25 ESPR), mittlere ab 19. Juli 2030.
Bin ich als Dropshipper betroffen?
Kaufst du als Unternehmen in der EU Ware aus einem Land außerhalb der EU ein und verkaufst sie hier, bist du oft Importeur. Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass ein Pass und eine Sicherungskopie vorliegen, und ihre Kontaktdaten im Pass angeben (Art. 29 ESPR). Beim Dropshipping direkt vom Lieferanten zum Kunden hängt die Rolle vom Einzelfall ab.
Was passiert, wenn der Pass fehlt?
Ab der Pflicht darf das Produkt ohne Pass nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 9 Abs. 1 ESPR). Die Marktüberwachung kann verlangen, dass du den Mangel behebst, und sonst den Verkauf einschränken, verbieten oder die Ware zurückrufen lassen (Art. 71 ESPR). Die Strafen legen die Mitgliedstaaten fest.
Brauche ich einen NFC-Chip?
Den Datenträger legt der Rechtsakt fest. Üblich sind QR-Codes auf Etikett oder Verpackung, NFC ist eine Möglichkeit von mehreren.
Was ist mit Ware, die schon im Lager liegt?
Es kommt auf jedes einzelne Stück an. Ware, die du vor dem Stichtag bei einem Hersteller oder Großhändler in der EU gekauft hast, ist in der Regel schon in Verkehr gebracht und nicht betroffen. Eigene oder selbst importierte Ware, die du erst nach dem Stichtag zum ersten Mal verkaufst, braucht dann einen Pass. Übergangsregeln kann der Rechtsakt vorsehen.
Quellen (6)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
- EUR-Lex: Arbeitsplan Ökodesign 2025 bis 2030, COM(2025) 187
- EU-Kommission: Digitaler Produktpass für Textilien
- Have your say: Initiative 16116 (Textilien)
- JRC: Studie zum DPP-Inhalt für Bekleidung, 13.05.2026
- EUR-Lex: Harmonisierte Normen zum DPP, Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736