Was ist ein Digitaler Produktpass?
Ein digitaler Datensatz mit den wichtigsten Infos zu einem Produkt. Material, Herkunft, Hersteller, Lieferkette, Recycling. Endkunden, Behörden und Recycler greifen über einen QR-Code am Produkt darauf zu.
Vier definierende Eigenschaften eines DPP
Ein Digitaler Produktpass ist keine Datei und keine Landingpage. Er ist eine strukturierte Infrastruktur mit vier klaren Eigenschaften:
- Strukturiert
- Jedes Feld hat einen definierten Typ und eine feste Bedeutung. Behörden, Recycler und KI-Agenten können die Daten ohne Interpretations-Aufwand lesen.
- Aktualisierbar
- Der Pass entwickelt sich über den Lebenszyklus des Produkts weiter. Reparatur-Einträge, Besitzerwechsel, Recycling-Status. Ein statisches PDF genügt nicht.
- Maschinenlesbar
- Neben der menschlichen Ansicht gibt es strukturierte APIs und JSON-LD-Antworten. Zoll-Systeme und Marktüberwachung können automatisch prüfen.
- Interoperabel
- Die ESPR verlangt, dass die Daten im Pass auf offenen Standards beruhen und in einem interoperablen Format vorliegen (Art. 10 und 11). So funktioniert der Pass über Systeme, Anbieter und Länder hinweg. Für die Adresse ist GS1 Digital Link verbreitet, das EU-Projekt CIRPASS-2 hat ein gemeinsames Vokabular vorgeschlagen.
Warum die EU einen Pass für Produkte einführt
Die EU hat im Juli 2024 die ESPR-Verordnung (EU 2024/1781) in Kraft gesetzt. Sie regelt, wie Produkte ökologisch designt werden müssen und welche Informationen zu jedem Produkt verfügbar sein müssen. Der Digitale Produktpass ist das technische Mittel dafür.
Endkunden sollen vor dem Kauf wissen, woher ein Produkt kommt, woraus es besteht und wie es entsorgt wird. Behörden brauchen die Daten für Marktüberwachung. Recycler brauchen sie, um Materialien korrekt zu sortieren.
Was im Pass steht
Der konkrete Inhalt hängt von der Produktkategorie ab, weil jede Kategorie einen eigenen delegierten Rechtsakt bekommt. Typisch sind diese Angaben:
- Eine eindeutige Produktkennung, z. B. GTIN über GS1 Digital Link
- Material-Zusammensetzung
- Hersteller-Information und Adresse
- Herstellungsort und Datum
- Substances of Concern (regulierte Chemikalien)
- Pflege- und Reparaturhinweise
- Recycling-Anweisungen
Wo die Daten liegen
Die Daten eines Passes liegen beim Hersteller oder bei seinem Dienstleister. Die EU-Kommission betreibt seit 20. Juli 2026 ein Register, das nur die Kennungen der Pässe speichert. Eine zentrale Datenbank mit allen Passdaten gibt es nicht.
Wie der Pass am Produkt landet
Ein QR-Code reicht. Er wird aufs Etikett gedruckt oder an die Verpackung geklebt. Wer scannt, landet auf einer öffentlichen Seite mit den Pass-Daten. Für hochwertige Produkte ist optional ein NFC-Chip möglich. Wie Marken den Code heute anbringen, zeigen 20 Wege mit Beispielen.
Wichtig: Der QR-Code allein ist kein DPP. Erst die strukturierten Daten dahinter machen den Pass aus.
Ab wann der Pass Pflicht wird
Pflicht wird ein Pass erst, wenn für die Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt gilt (Art. 9 Abs. 1 ESPR). Unter der ESPR gibt es einen solchen Rechtsakt heute noch nicht. Zwei Termine stehen aber schon fest, weil eigene EU-Verordnungen sie regeln.
- Batterien ab 18. Februar 2027 (EU 2023/1542)
- Textilien Rechtsakt für Ende 2027 geplant, Pflicht voraussichtlich nicht vor 2029 (Textil-Rechtsakt)
- Wasch- und Reinigungsmittel: Pass ab 23. September 2029 (Verordnung (EU) 2026/405)
- Spielzeug: Pass ab 1. August 2030 (Verordnung (EU) 2025/2509)
- Möbel Rechtsakt laut Arbeitsplan 2028, Pflicht frühestens 18 Monate danach
- Weitere Gruppen aus dem Arbeitsplan, etwa Stahl, Aluminium, Reifen und Matratzen, folgen gestaffelt (ESPR erklärt)
Wer den Pass macht
- Lässt du unter eigenem Namen produzieren, bist du Hersteller und erstellst den Pass.
- Kaufst du Ware aus einem Land außerhalb der EU ein und verkaufst sie hier, bist du oft Importeur. Dann stellst du sicher, dass ein Pass vorliegt, bevor du die Ware in der EU in Verkehr bringst (Art. 29 ESPR). Beim Dropshipping hängt die Rolle vom Einzelfall ab.
- Verkaufst du Produkte anderer Marken, erstellst du keinen Pass. Du machst ihn deinen Kunden aber leicht zugänglich, auch im Onlineshop (Art. 31 Abs. 2 ESPR).
Ob es Erleichterungen für kleine Unternehmen gibt, legt der Rechtsakt der Produktgruppe fest.
Was Händler jetzt schon tun sollten
Die meiste Arbeit steckt in den Daten deiner Lieferanten. Viele sind solche Anfragen nicht gewöhnt, manche kennen ihre eigene Lieferkette nicht vollständig. So gehst du vor:
- Schick deinen Lieferanten eine Anfrage mit klaren Feldern, am besten als Tabelle.
- Sammle die Antworten an einer Stelle.
- Leg Materialien und Lieferanten einmal als Stammdaten an und verwende sie für alle Produkte.
- Fang mit einem Bestseller an und übertrag das Vorgehen danach auf die anderen.
Schreib „Bio-Baumwolle“ nur, wenn du es belegen kannst.
Die wichtigsten Begriffe rund um den Digitalen Produktpass stehen im Glossar. Wie du die Einführung im Betrieb angehst, zeigen die fünf Anforderungsfelder eines DPP-Prozesses.
Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass
Was ist ein Digitaler Produktpass?
Ein Digitaler Produktpass (DPP) ist ein strukturierter digitaler Datensatz mit den wichtigen Informationen zu einem Produkt: Material, Herkunft, Hersteller, Lieferkette, Pflege, Reparatur und Recycling. Zugriff erfolgt über einen QR-Code am Produkt, hinter dem eine Webadresse steht, zum Beispiel nach GS1 Digital Link.
Wofür brauche ich einen Digitalen Produktpass?
Die EU macht den DPP Produktgruppe für Produktgruppe zur Pflicht, jeweils mit eigenem Rechtsakt. Zuerst kommt der Batteriepass am 18. Februar 2027. Für Textilien plant die Kommission den Rechtsakt für Ende 2027, Pflicht wird der Pass dort voraussichtlich nicht vor 2029. Ab der Pflicht darf ein Produkt ohne Pass im EU-Binnenmarkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Welche Daten gehören in einen Digitalen Produktpass?
Je nach Produktgruppe unterschiedlich. Typisch sind eine eindeutige Produktkennung (z. B. GTIN), Hersteller, Produktionsort und Material-Zusammensetzung. Welche Pflichtfelder dazukommen, legt der Rechtsakt der Produktgruppe fest. Für Textilien gibt es ihn noch nicht. Eine Studie des Joint Research Centre der EU vom 13.05.2026 schlägt unter anderem Faserzusammensetzung, Pflegehinweise, Recycling-Angaben und besorgniserregende Stoffe vor, Reparaturhinweise freiwillig. Verbindlich wird erst der Rechtsakt.
Wie funktioniert der Zugriff auf einen Digitalen Produktpass?
Jedes Produkt bekommt eine eindeutige Kennung, meist eine GTIN von GS1. Darauf verweist ein QR-Code am Produkt. Beim Scannen öffnet sich eine Webseite mit den Pass-Daten, bei GS1 Digital Link zum Beispiel unter mapasso.de/01/09524524553909.
Reicht ein PDF mit QR-Code als DPP?
Nein. Der Pass muss maschinenlesbar sein und über eine eindeutige Kennung abrufbar, zum Beispiel über GS1 Digital Link. Wie lange er verfügbar bleiben muss, legt der Rechtsakt der Produktgruppe fest, mindestens für die erwartete Lebensdauer des Produkts. Ein PDF erfüllt diese Kriterien nicht.
Muss ich neue Etiketten drucken?
Für Stücke, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden, brauchst du einen Datenträger wie einen QR-Code. Ob er auf das Etikett, die Verpackung oder in die Begleitunterlagen kommt, legt der Rechtsakt fest (Art. 10 Abs. 1 Buchst. b ESPR).
Was, wenn ich nicht in der EU verkaufe?
Die Pflicht gilt für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Lieferst du in die EU, betrifft sie dich.
Was, wenn mein Lieferant keine Daten liefert?
Ab der Pflicht darf das Produkt ohne Pass nicht in Verkehr gebracht werden. Kläre deshalb früh mit deinen wichtigsten Lieferanten, welche Daten sie liefern können. Für den Anfang reicht eine Anfrage mit klaren Feldern.