PPWR-Leerraum-Rechner für deinen Versandkarton
Frühestens ab 2030 darf ein Versandkarton nach der EU-Verpackungsverordnung höchstens zur Hälfte leer sein. Füllmaterial zählt dabei als Leerraum. Gib die Maße deines Kartons und der Produkte darin ein. Der Rechner zeigt dir den Leerraum und welche Kartongröße passen würde.
Vorausgefüllt ist ein Beispiel. Überschreib die Werte mit deinen Maßen, das Ergebnis rechnet sich sofort neu.
Ergebnis
- Volumen Karton
- Volumen Produkte
- Leerraum
- Leerraumverhältnis
Schätzung nach dem Wortlaut von Art. 24 der Verordnung (EU) 2025/40, Stand 17. Oktober 2026. Die verbindliche Berechnungsmethode legt die Kommission bis 12. Februar 2028 fest. Keine Rechtsberatung.
So rechnet der Rechner
Art. 24 Abs. 3 definiert den Leerraum als Differenz zwischen dem Volumen der Versandverpackung und dem Volumen der darin enthaltenen Verkaufsverpackungen. Das Leerraumverhältnis ist dieser Leerraum geteilt durch das Volumen der Versandverpackung.
Leerraum = Volumen Karton minus Summe der Volumen aller Verkaufsverpackungen
Leerraumverhältnis = Leerraum geteilt durch Volumen Karton
Ein Beispiel: Ein Karton mit den Innenmaßen 30 × 20 × 15 cm hat 9 Liter Volumen. Darin liegt ein Produkt im eigenen Karton mit 20 × 15 × 10 cm, also 3 Liter. Der Leerraum beträgt 6 Liter oder 66,7 Prozent. Bei gleicher Grundfläche wäre ein Karton mit 10 cm Höhe genau an der Grenze.
Was der Rechner nicht abbildet
- Die Kommission muss Sonderfälle in ihrer Methode berücksichtigen: unregelmäßig geformte Produkte, mehrere Produkte in einer Sendung, Flüssigkeiten, zerbrechliche Ware, kleine Teile neben großen und die Fläche für das Versandetikett (Art. 24 Abs. 2). Für solche Sendungen kann die Grenze am Ende anders ausfallen.
- Ob Innen- oder Außenmaße des Kartons zählen, steht noch nicht fest. Mit Außenmaßen ist der Leerraum etwas höher.
- Für Versandtaschen ohne feste Form ist offen, wie das Volumen gemessen wird.
Wann die Grenze nicht gilt
- Du versendest das Produkt in seiner eigenen Verkaufsverpackung, ohne Umkarton (Art. 24 Abs. 5). Dann gelten die Vorgaben zur Minimierung aus Art. 10.
- Du nutzt wiederverwendbare Versandverpackungen in einem Mehrwegsystem (Art. 24 Abs. 5).
Mehr zu Registrierung, Etikett und Mehrweg für Versandverpackungen steht auf der Seite PPWR für Onlinehändler.
Häufige Fragen zum Leerraum
Wie berechnet man das Leerraumverhältnis nach der PPWR?
Leerraum ist das Volumen des Versandkartons minus das Volumen der darin verpackten Verkaufsverpackungen. Das Leerraumverhältnis ist der Leerraum geteilt durch das Volumen des Kartons (Art. 24 Abs. 3). Beispiel: 10 Liter Karton, 4 Liter Produkt ergibt 6 Liter Leerraum, also 60 Prozent.
Wie viel Leerraum ist im Versandkarton erlaubt?
Höchstens 50 Prozent (Art. 24 Abs. 1). Die Grenze gilt für Versand-, Transport- und Umverpackungen ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem Rechtsakt mit der Berechnungsmethode, je nachdem was später ist.
Zählt Füllmaterial als Leerraum?
Ja. Papier, Luftpolster, Luftpolsterfolie, Schwamm- und Schaumstoff, Holzwolle, Polystyrol und Styroporchips zählen als Leerraum (Art. 24 Abs. 3).
Gilt die 50-Prozent-Grenze, wenn ich im Produktkarton versende?
Nein. Wer die Verkaufsverpackung selbst als Versandverpackung nutzt, ist von der 50-Prozent-Grenze ausgenommen (Art. 24 Abs. 5). Die Verkaufsverpackung muss dann die Vorgaben zur Minimierung aus Art. 10 erfüllen. Ausgenommen sind auch wiederverwendbare Verpackungen in einem Mehrwegsystem.
Rechne ich mit Innen- oder Außenmaßen des Kartons?
Das legt die Kommission in der Berechnungsmethode fest, die bis 12. Februar 2028 kommen muss (Art. 24 Abs. 2). Der Rechner nutzt die Innenmaße. Mit Außenmaßen fällt der Leerraum etwas höher aus, plan deshalb ein paar Prozentpunkte Reserve ein.