Batterieverordnung: Der erste verpflichtende DPP
Am 18. Februar 2027 wird der digitale Batteriepass Pflicht. Damit ist er der erste verpflichtende Digitale Produktpass im EU-Raum, noch vor dem Textil-Rechtsakt. Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist seit 17. August 2023 in Kraft. Die Batteriepass-Pflicht wird am 18. Februar 2027 wirksam. Das DPP-Register der Kommission ist seit 20. Juli 2026 in Betrieb und speichert auch die individuellen Kennungen der Batterien (Art. 13 Abs. 1 ESPR).
Wer ist betroffen?
Der Batteriepass gilt für neue, in der EU in Verkehr gebrachte Batterien der folgenden Klassen:
- Industriebatterien über 2 kWh (z.B. Heimspeicher, Pufferspeicher)
- Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge
- LMT-Batterien (Light Means of Transport, z.B. E-Bikes, E-Scooter)
Gerätebatterien und Starterbatterien brauchen keinen Batteriepass, aber ab 18. Februar 2027 einen QR-Code (Art. 13 Abs. 6 Verordnung (EU) 2023/1542). Worauf du beim Druck des Codes achtest, steht unter QR-Code gestalten.
Was im Batteriepass steht
Der Inhalt geht über reine Technik weit hinaus:
- Technische Daten (Kapazität, Spannung, Zelltechnik, Lebensdauer)
- CO₂-Fußabdruck der Herstellung (Carbon Footprint)
- Rohstoffherkunft, insbesondere Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan
- Recyclat-Anteile (Mindeststandards stufenweise)
- Recyclingfähigkeit und Demontage-Hinweise
- Soziale Standards in der Lieferkette (Sorgfaltspflichten)
- State of Health über die Lebenszeit (für Second-Life-Anwendungen)
Technische Infrastruktur
Der Batteriepass wird über einen QR-Code am Produkt abrufbar gemacht. Die Daten werden in einer strukturierten elektronischen Akte hinterlegt, die für unterschiedliche Stakeholder verschiedene Sichten erlaubt: Endkunde sieht weniger als Recycler, Behörde sieht alles.
Das DPP-Register der Kommission ist seit 20. Juli 2026 in Betrieb.
Relevanz für Shopify-Händler
Für typische Shopify-SMB-Händler ist die Batterieverordnung meist nicht direkt relevant, weil sie keine Industriebatterien oder Antriebsbatterien als Inverkehrbringer auf den Markt bringen.
Ausnahme: Marken die folgendes verkaufen sind betroffen:
- Heimspeicher und Pufferspeicher (über 2 kWh)
- E-Bike-Akkus separat oder mit Fahrzeug
- E-Scooter und Light Means of Transport
- Geräte mit großen Batterien (z.B. mobile Powerstations)
Verantwortlich für den Batteriepass ist, wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt, bei Importware also meist der Importeur. Er sorgt dafür, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind, und kann andere schriftlich beauftragen, in seinem Namen zu handeln (Art. 77 Abs. 4 Verordnung (EU) 2023/1542). Händler, die die Batterie nur weiterverkaufen, haben eigene Prüfpflichten nach der Verordnung.
Was die Batterieverordnung für andere DPP-Pflichten bedeutet
Der Batteriepass ist Präzedenzfall für alle weiteren DPP-Pflichten. Datenmodell, Resolver-Logik, QR-Code-Standards und Rollensicht werden hier zuerst praktisch erprobt. Wer jetzt bei Batterien Erfahrung sammelt, hat beim Textil-Pass einen Vorsprung.
Häufige Fragen zum Batteriepass
Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?
Der Batteriepass ist ab 18. Februar 2027 Pflicht. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542, in Kraft seit 17. August 2023.
Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?
Industriebatterien über 2 kWh, Batterien für Elektrofahrzeuge und LMT-Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. Gerätebatterien und Starterbatterien brauchen keinen Pass, aber ab 18. Februar 2027 einen QR-Code (Art. 13 Abs. 6).
Was muss im Batteriepass stehen?
Material-Zusammensetzung mit Rezyklat-Anteilen (Blei, Kobalt, Lithium, Nickel), Herkunft, Produktions-CO2, Reparatur-Infos, Second-Life-Potenzial und Recycling-Hinweise.
Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?
Verantwortlich für den Batteriepass ist, wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt, bei Importware also meist der Importeur. Er sorgt dafür, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind, und kann andere schriftlich beauftragen, in seinem Namen zu handeln (Art. 77 Abs. 4 Verordnung (EU) 2023/1542). Händler, die die Batterie nur weiterverkaufen, haben eigene Prüfpflichten nach der Verordnung.
Was passiert ohne Batteriepass nach dem 18.02.2027?
Die Batterie darf im EU-Binnenmarkt nicht in Verkehr gebracht werden. Marktüberwachung kann Rückruf anordnen und Bußgelder verhängen.