Batterieverordnung: Der erste verpflichtende DPP
Am 18. Februar 2027 wird der digitale Batteriepass Pflicht. Damit ist er der erste verpflichtende Digitale Produktpass im EU-Raum, noch vor dem Textil-Rechtsakt. Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist seit 17. August 2023 in Kraft. Die Batteriepass-Pflicht wird am 18. Februar 2027 wirksam. Ein vorgelagertes Register soll ab Juli 2026 verfügbar sein, eine abgeschwächte Form (Kennzeichnungspflichten) gilt bereits seit Januar 2026.
Wer ist betroffen?
Der Batteriepass gilt für neue, in der EU in Verkehr gebrachte Batterien der folgenden Klassen:
- Industriebatterien über 2 kWh (z.B. Heimspeicher, Pufferspeicher)
- Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge
- LMT-Batterien (Light Means of Transport, z.B. E-Bikes, E-Scooter)
Geräte- und Knopfbatterien sind nicht im Pflicht-Umfang des Batteriepasses, müssen aber andere Kennzeichnungspflichten erfüllen.
Was im Batteriepass steht
Der Inhalt geht über reine Technik weit hinaus:
- Technische Daten (Kapazität, Spannung, Zelltechnik, Lebensdauer)
- CO₂-Fußabdruck der Herstellung (Carbon Footprint)
- Rohstoffherkunft, insbesondere Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan
- Recyclat-Anteile (Mindeststandards stufenweise)
- Recyclingfähigkeit und Demontage-Hinweise
- Soziale Standards in der Lieferkette (Sorgfaltspflichten)
- State of Health über die Lebenszeit (für Second-Life-Anwendungen)
Technische Infrastruktur
Der Batteriepass wird über einen QR-Code am Produkt abrufbar gemacht. Die Daten werden in einer strukturierten elektronischen Akte hinterlegt, die für unterschiedliche Stakeholder verschiedene Sichten erlaubt: Endkunde sieht weniger als Recycler, Behörde sieht alles.
Ein zentrales Register für Batteriepässe soll laut Verordnung ab Juli 2026 verfügbar sein.
Relevanz für Shopify-Händler
Für typische Shopify-SMB-Händler ist die Batterieverordnung meist nicht direkt relevant, weil sie keine Industriebatterien oder Antriebsbatterien als Inverkehrbringer auf den Markt bringen.
Ausnahme: Marken die folgendes verkaufen sind betroffen:
- Heimspeicher und Pufferspeicher (über 2 kWh)
- E-Bike-Akkus separat oder mit Fahrzeug
- E-Scooter und Light Means of Transport
- Geräte mit großen Batterien (z.B. mobile Powerstations)
Wer als Importeur in die EU tätig ist, gilt als Inverkehrbringer und trägt die Pflicht. Reseller in der EU haben eine geringere Pflicht, müssen aber sicherstellen dass der Pass am Produkt verfügbar ist.
Was die Batterieverordnung für andere DPP-Pflichten bedeutet
Der Batteriepass ist Präzedenzfall für alle weiteren DPP-Pflichten. Datenmodell, Resolver-Logik, QR-Code-Standards und Rollensicht werden hier zuerst praktisch erprobt. Wer 2027 bei Batterien Erfahrung sammelt, hat 2028 bei Textil einen klaren Wissensvorsprung.