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Digitaler Produktpass ab wann? Alle Pflicht-Termine 2027 bis 2030

Wann welche Produktgruppe einen Digitalen Produktpass braucht: Batterie ab Februar 2027, Textil voraussichtlich nicht vor 2029. Verpackung bekommt ein Etikett.

Von Maik Gossen Veröffentlicht am Aktualisiert am

Aktualisiert am 18.10.2026: Termine für Textilien und weitere Produktgruppen nach dem geprüften Stand der Kommission korrigiert, Wasch- und Reinigungsmittel und Spielzeug ergänzt. Am 17.10.2026 wurde der Abschnitt Verpackung korrigiert.

Kurzantwort

Es gibt kein einziges Datum, ab dem der Digitale Produktpass für alle Hersteller Pflicht wird. Pflicht wird er erst, wenn ein Rechtsakt für die Produktgruppe gilt (Art. 9 Abs. 1 ESPR). Zuerst kommt der Batteriepass am 18. Februar 2027. Für Textilien plant die Kommission den Rechtsakt für Ende 2027, gelten wird er voraussichtlich nicht vor 2029. Wasch- und Reinigungsmittel folgen am 23. September 2029, Spielzeug am 1. August 2030. Verpackungen bekommen keinen eigenen Pass, für sie kommt frühestens im August 2028 ein einheitliches Etikett.

Termine, die feststehen

18. Februar 2027: Batterie

Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab dem 18. Februar 2027 brauchen Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1). Er ist über einen QR-Code an der Batterie erreichbar. Gerätebatterien und Starterbatterien brauchen keinen Pass, aber ab demselben Tag einen QR-Code (Art. 13 Abs. 6).

Wer solche Batterien herstellt oder in die EU einführt, hat ab Oktober 2026 noch rund vier Monate. Mehr dazu auf der Seite Batteriepass.

August 2028 frühestens: Verpackung (PPWR)

Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ist seit 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit 12. August 2026. Einen eigenen Digitalen Produktpass für Verpackungen schreibt sie nicht vor. Frühestens ab 12. August 2028 brauchen Verpackungen ein einheitliches Etikett mit Piktogrammen zur Materialzusammensetzung (Art. 12 Abs. 1). Hat das verpackte Produkt einen Digitalen Produktpass, etwa eine Batterie mit Passpflicht, laufen die Verpackungsangaben über denselben Datenträger (Art. 12 Abs. 5). Fristen und Checkliste stehen in PPWR einfach erklärt.

23. September 2029: Wasch- und Reinigungsmittel

Die Detergenzien-Verordnung (EU) 2026/405 ist beschlossen und gilt ab 23. September 2029, mit eigenem Produktpass. Die technischen Details regelt ein Durchführungsrechtsakt, den es noch nicht gibt.

1. August 2030: Spielzeug

Die Spielzeug-Verordnung (EU) 2025/2509 gilt ab 1. August 2030, ebenfalls mit Produktpass. Auch hier fehlt der Rechtsakt mit den technischen Details noch.

Termine, die nur geplant sind

Diese Termine stammen aus dem Arbeitsplan der Kommission und ihrer DPP-Zeitleiste. Verbindlich sind sie nicht. Gelten wird jeder Rechtsakt frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten (Art. 4 Abs. 4 ESPR).

Textilien: Annahme Ende 2027, Pflicht voraussichtlich nicht vor 2029

Den Rechtsakt erlässt die Kommission. Rat und Parlament haben danach zwei Monate Zeit für einen Einspruch, auf Wunsch vier (Art. 72 Abs. 6 ESPR). Erst dann tritt er in Kraft, und erst 18 Monate später gilt er. Laut JRC-Vorschlag geht es um Bekleidung mit mindestens 80 Prozent Textilfasern nach Gewicht. Schuhe und Heimtextilien sind darin nicht enthalten.

Was im Pass stehen soll, schlägt eine Studie des Joint Research Centre vom 13.05.2026 vor, unter anderem Faserzusammensetzung, Pflegehinweise, Recycling-Angaben und besorgniserregende Stoffe. Verbindlich wird erst der Rechtsakt. Mehr dazu auf der Seite Textil-Rechtsakt.

Weitere Produktgruppen

  • Eisen und Stahl: Annahme für Ende 2026 geplant
  • Reifen und Aluminium: Annahme für die zweite Hälfte 2027 geplant
  • Reparierbarkeit für mehrere Produktgruppen: Annahme für 2027 geplant
  • Möbel: Annahme laut Arbeitsplan 2028
  • Matratzen: Annahme laut Arbeitsplan 2029

Für jede Gruppe gilt: Pflicht frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten.

Was oft verwechselt wird

Das DPP-Register der Kommission läuft seit 20. Juli 2026, Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Das Register speichert Kennungen, die Inhalte der Pässe bleiben beim Anbieter. Eingetragen wird erst, wenn für die Produktgruppe ein Pass Pflicht ist. Mehr dazu auf der Seite DPP-Register.

Freiwillige Pässe sind vor der Pflicht möglich. Du testest damit deine Daten und Abläufe, bevor es ernst wird.

Was das für Händler heißt

Plane mindestens zwölf Monate Vorlauf vor dem Stichtag deiner Produktgruppe ein. Lieferanten müssen Daten liefern, interne Abläufe müssen stehen.

  • Batterie-Hersteller und -Importeure: jetzt umsetzen, die Pflicht beginnt in rund vier Monaten.
  • Textil-Marken: jetzt Lieferanten-Daten sammeln. Die Pflicht kommt voraussichtlich nicht vor 2029, aber Lieferketten-Daten brauchen Vorlauf.
  • Händler mit eigener Verpackung: Registrierung nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz prüfen und Materialdaten je Verpackungsteil sammeln. Das Etikett kommt frühestens im August 2028.
  • Alle anderen: beobachten und einen Pilot aufsetzen, sobald es für die eigene Gruppe einen Entwurf gibt.

Häufige Fragen

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ob und welche Erleichterungen es gibt, legt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest. Für Textilien gibt es dazu noch keinen Text.

Was passiert ohne Pass nach dem Stichtag?

Das Produkt darf im EU-Binnenmarkt nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 9 Abs. 1 ESPR). Marktüberwachungsbehörden können einschreiten. Die Strafen legen die Mitgliedstaaten fest.

Reicht ein PDF mit QR-Code?

Nein. Der Pass muss maschinenlesbar und über eine eindeutige Kennung abrufbar sein. Wie lange er verfügbar bleiben muss, legt der Rechtsakt der Produktgruppe fest, mindestens für die erwartete Lebensdauer des Produkts (Art. 9 Abs. 2 Buchst. i ESPR). Ein PDF erfüllt diese Kriterien nicht.

Woher kommt die Angabe „ab 2027“ in anderen Quellen?

Meist aus einer Verwechslung. 2027 beginnt die Batterie-Pflicht, und für Ende 2027 ist die Annahme des Textil-Rechtsakts geplant. Gelten wird er erst später.

Was Händler heute schon beachten müssen, steht bei den Pflichten für den Digitalen Produktpass im Onlinehandel.

Was Mapasso dafür macht

Mapasso ist eine Shopify-App für Digitale Produktpässe. Der Schwerpunkt liegt auf Textilien. Einen Batteriepass bietet Mapasso heute nicht an. Die App vergibt Adressen nach GS1 Digital Link und beschreibt die Daten in JSON-LD. App und Datenbank laufen in Frankfurt, veröffentlichte Pässe liegen zusätzlich als Kopie bei Cloudflare.

Wie ein Pass aussieht, zeigt der Muster-Pass. Fragen beantworten wir über das Kontakt-Formular.

Quellen (7)